Parkgebühren an den VEDA-Autohöfen werden aus dem De-Minimis-Topf gefördert

Neue Förderung.

Parkgebühren an den VEDA-Autohöfen werden aus dem De-Minimis-Topf gefördert
Parkgebühren an den VEDA-Autohöfen werden aus dem De-Minimis-Topf gefördert
Redaktion (allg.)

Speditionen, die ihre Fahrer und Fahrzeuge auf Sicherheitsparkplätze schicken, können sich ab Januar 2018 bis zu 80 Prozent der Parkgebühren aus dem De-Minimis-Fördertopf vom Bund zurückholen. Ersetzt werden hier die Parkgebühren für die kostenpflichtige Nutzung eines Abstellplatzes auf sicheren Parkplätzen in Deutschland für Nutzfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Und hierzu zählen vor allem die neuen Sicherheitsparkplätze der VEDA-Mitgliedsbetriebe. Mit dieser Förderung entfällt der Grund das die Parkplätze für den einen oder anderen Transportunternehmer bisher zu teuer waren.

Die Park- und Rastplätze, die Teil des Förderprogramms werden, müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllen. Demnach müssen die Parkflächen eingezäunt sein sowie über kontrolliere Zu- und Abfahrten und eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Weiter schreibt der Gesetzgeber eine Videoüberwachung und sanitäre Einrichtungen für das Personal vor. Alle diese Kriterien erfüllen die Sicherheitsparkplätze ausgewählter Betriebe. Außerdem, müssen die Kosten über Sammelrechnungen abgerechnet werden. Die Aufwendungen für das sichere Parken können dabei nur geltend gemacht werden, sofern die Summe der Einzelbeträge mindestens einen Gesamtbetrag von 125.- Euro (netto) erreicht. Die Einzelbeträge sollten im Wege einer oder mehrerer Sammelrechnungen abgerechnet werden.

Die De-Minimis-Förderung räumt hier den EU-Mitgliedstaaten das Recht ein, gezielt Unternehmen und die Transportbranche zu unterstützen. Dabei sei keine weitere Genehmigung seitens der EU-Kommission mehr notwendig. Die Aufnahme der Parkkosten in den Fördertopf zeige, dass sicheres Lkw-Parken ein wichtiger Baustein ist, um die Verkehrssicherheit an den Autobahnen zu erhöhen. Die Förderung komme ausschließlich deutschen Unternehmen zu Gute. Wichtig für die Anerkennung ist das die Belege einen Zahlungsempfänger, den Grund des Parkens und den Tag der Zahlung, den Verwendungszweck und einen Zahlungsnachweis enthalten.

Foto: VEDA e.V.

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