Alle Bundesstraßen sind seit Juli mautpflichtig

Seit dem 31. März 2017 gilt die vierte Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Damit wird die Maut auf allen Bundesstraßen zum 1. Juli 2018 rechtsgültig.

 

Alle Bundesstraßen sind seit Juli mautpflichtig
Alle Bundesstraßen sind seit Juli mautpflichtig
Redaktion (allg.)

Zum 1. Januar 2005 wurde in Deutschland eine streckenbezogene Straßennutzungsgebühr eingeführt. Diese sogenannte Lkw-Maut betrifft sämtliche Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Seit dem 31. März 2017 gilt nun die vierte Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Damit wird die Maut auf allen Bundesstraßen zum 1. Juli 2018 rechtsgültig.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Toll Collect mit der technischen Vorbereitung beauftragt. Kunden, die bereits bei Toll Collect registriert und deren Lkw mit einer On-Board-Unit (OBU) ausgerüstet sind, müssen für die Mauterweiterung nichts weiter unternehmen. Zu jeder Zeit ist der Fahrer in der Lage die Strecke zu ändern, ohne eine Stornierung oder Teilstornierung vornehmen zu müssen. Damit die OBU eingebaut werden kann, registriert sich das Unternehmen online über das Kunden-Portal bei Toll Collect. Dann können die Fahrzeuge angemeldet werden. Es folgt der Besuch beim Servicepartner, der die OBU einbaut. Toll Collect stellt das Gerät kostenfrei zur Verfügung, der Einbau ist vom Unternehmen zu bezahlen.

Seit Februar 2018 ist Einbuchung in das System auch per App für Android, iOS und Windows Phone verfügbar. Mit der App können Strecken unterwegs per Smartphone oder Tablet eingebucht werden. Eine vorherige Registrierung bei Toll Collect ist nicht erforderlich. Registrierte Toll Collect-Kunden können ihre Zugangsdaten für das Kunden-Portal auch für die App nutzen.  

Bußgeldtabelle Lkw-Maut in Euro

Lkw-Maut nicht richtig bezahlt | 120,- (Fahrer) | 240,- (Halter)
Lkw-Maut nicht bezahlt | 240,- (Fahrer) | 480,- (Halter)
Keine Belege mitgeführt | 50,- (Fahrer) | 150,- (Halter)
Von der gebuchten Strecke abgewichen | 120,- (Fahrer) | 240,- (Halter)
Falsche Schadstoffklasse angegeben | 120,- (Fahrer) | 240,- (Halter)

Foto: Toll Collect

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