Kein Diesel mehr auf der A40

Die Ruhrgebietsstädte Essen und Gelsenkirchen müssen umfassende Fahrverbote einführen. Sogar die Autobahn A40 soll als erste deutsche Autobahn für Dieselfahrzeuge gesperrt werden.

Auf der A40 bei Essen könnte es im kommenden Jahr leerer werden - wenn ältere Dieselfahrzeuge dort nicht mehr fahren dürfen.
Auf der A40 bei Essen könnte es im kommenden Jahr leerer werden - wenn ältere Dieselfahrzeuge dort nicht mehr fahren dürfen.
Redaktion (allg.)

Zum ersten Mal in Deutschland wurde von einem Gericht ein Diesel-Fahrverbot für eine Bundesautobahn verfügt. Ab dem 1. Juli 2019 gilt dies auf der Autobahn A40 für Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge bis einschließlich der Abgasstufe Euro 4/IV, ab dem 1. September 2019 wird dieses auch auf Euro 5/V Diesel ausgedehnt. Grund ist die hohe Belastung einer Wohnsiedlung in Essen-Frohnhausen, hier führt die Bundesautobahn unmittelbar vorbei.

Neue Fahrverbote in Gelsenkirchen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in den Städten Essen und Gelsenkirchen entschieden (Essen: 8K 5068/15, Gelsenkirchen: 8K 5254/15) und beiden Klagen in vollem Umfang stattgegeben. Für Essen hat das Gericht entschieden, dass die Landesregierung ein Diesel-Fahrverbot für 18 Stadtteile inklusive der Stadtmitte als „Blaue Umweltzone“ in den Luftreinhalteplan aufzunehmen hat. Dieses gilt ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel unterhalb der Abgasnorm Euro 5 und Benziner unterhalb der Norm Euro 3.

Das Gericht hat zusätzlich dem Land die Prüfung weiterer Fahrverbote für neun weitere Verdachtsfälle außerhalb der „Blauen Umweltzone“ mit Frist bis zum 1. April 2019 auferlegt. Für die Stadt Gelsenkirchen muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen ein streckenbezogenes Diesel-Fahrverbot auf der besonders belasteten Kurt-Schumacher-Straße festlegen. Dieses muss zum 1. Juli 2019 für alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI und alle Benziner unterhalb der Abgasnorm Euro 3 in Kraft treten.

Das Gericht betonte, dass ein Großteil der vom Land NRW bisher in den Luftreinhalteplänen angeführten Maßnahmen „keine schnelle Wirkung“ verspricht. Die schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung noch vor 2020, wie es das Bundesverwaltungsgericht gefordert hat, sei somit nicht möglich. Daher könne auf Diesel-Fahrverbote nicht mehr verzichtet werden.

Probleme bei der Versorgung erwartet
Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) fürchtet, dass die zonalen Fahrverbote in Essen entlang der A 40 und Teilen der B 224 erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung und Entsorgung der Wirtschaft und der Bürger im mittleren Ruhrgebiet haben wird. Darüber hinaus sei von dem Fahrverbot für den A40-Abschnitt in Essen erstmals der Fernverkehr betroffen.

„Unsere Transport- und Speditionsunternehmen haben in den letzten Jahren bereits viel in modernere Technik investiert“, äußerte der VVWL-Vorsitzende Horst Kottmeyer. Außerdem betonte er, dass sich die Verkehrs- und Logistikwirtschaft sich bei der Investition in neue Fahrzeuge auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verlassen können müsse. „Es ist nicht vermittelbar, dass erst wenige Jahre alte Fahrzeuge plötzlich nicht mehr der Rechtslage entsprechen beziehnungsweise zulässig sein sollen.“ Kottmeyer hält das Fahrverbot für eine Autobahn für unverhältnismäßig.

„Die A40 ist die Lebensader im Ruhrgebiet und eine überregionale Verkehrsachse.“ Der VVWL-Vorsitzende forderte, dass die Politik, falls sich das Fahrverbot im Berufungsverfahren bestätige, für intelligente Lösungen mit Übergangs- und Anpassungsfristen für den betroffenen allgemeinen Güter- und Wirtschaftsverkehr sorgen müsse.

Foto: Pixabay

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