Verkehrspolitik: Bund will Lkw-Mautsätze ändern

Ab dem 1. Januar 2019 sollen in Deutschland geänderte Lkw-Mautsätze gelten. Elektro-Lkw sollen von der Maut befreit werden.

Die Maut soll künftig Lärmbelastungskosten sowie Gewichtsklassen berücksichtigen.
Die Maut soll künftig Lärmbelastungskosten sowie Gewichtsklassen berücksichtigen.
Redaktion (allg.)

Ab dem 1. Januar 2019 sollen in Deutschland geänderte Lkw-Mautsätze gelten. Dabei ist die Berücksichtigung Lärmbelastungskosten sowie die Einführung von Gewichtsklassen geplant. Elektro-Lkw sollen von der Maut befreit werden.

Das ergibt sich aus der dem von Bundesregierung nun vorgelegten „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ (19/3930). Der Bund will damit die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden, heißt es.

Wie die Regierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt, müssten sich entsprechend einer EU-Vorgabe die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die jeweils geltenden Mautsätze würden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt. Das neue Wegekostengutachten decke den Zeitraum 2018 bis 2022 ab und enthalte auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 zusätzlich angelastet werden könnten, heißt es in dem Entwurf. Während die Kosten der Luftverschmutzung bereits seit dem 1. Januar 2015 erhoben werden, sollen die Lärmbelastungskosten nun ergänzt werden.

Mit der Einführung von Gewichtsklassen sollen zudem zwei Entschließungen des Deutschen Bundestages umgesetzt werden. „Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen soll die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht werden", so die Bundesregierung. Außerdem sei geplant, Elektro-Lkw von der Lkw-Maut zu befreien, um so den Markthochlauf für diese Fahrzeuge zu unterstützen. Diese Mautbefreiung solle in zwei bis drei Jahren anhand der dann vorliegenden Marktgegebenheiten überprüft und entschieden werden, „ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Wegekosten herangezogen werden“.

Der Vorlage beigefügt sind auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußerung der Bundesregierung. Darin lehnt die Bundesregierung die von den Ländern vorgeschlagene Mautbefreiung für „Müllfahrzeug im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge“ ab. Sie spricht auch gegen eine Differenzierung der Mautsätze zwischen Tag und Nacht aus. Auch der Vorsachlag des Bundesrates, nur solche Elektro-Lkw von der Maut zu befreien, deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung des Elektroantriebs mindestens 40 Kilometer beträgt, wird von der Bundesregierung abgelehnt.

Quelle: Heute im Bundestag

Foto: Krone

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