TÜV SÜD: Den Rettern eine Gasse schaffen

Für Polizei und Rettungskräfte ist es ein tägliches Ärgernis. Ihnen wird die Anfahrt zu einem Unfallort immer wieder erschwert.

Den Rettern eine Gasse schaffen
Den Rettern eine Gasse schaffen
Redaktion (allg.)

Für Polizei und Rettungskräfte ist es ein tägliches Ärgernis. Ihnen wird die Anfahrt zu einem Unfallort immer wieder erschwert. Bei einer Umfrage kannte nur gut die Hälfte der Befragten die genaue Regelung. Schon bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Daher ist es wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, ist es den Einsatzfahrzeugen meist nicht mehr möglich, nach links und rechts auszuweichen.

Philip Puls erläutert, was zu tun ist, wenn etwas passiert ist: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, sowie bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen zwischen dem linken und dem angrenzenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden. Der Standstreifen ist als Passage zu einem Unfallort ungeeignet.“

Dieser Weg ist nicht auf allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder breit genug. Zudem könnten dort Pannenfahrzeuge das Vorwärtskommen blockieren. Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden, beziehungsweise die Nutzung wird durch ein Verkehrszeichen erlaubt. Wer auf dem Seitenstreifen rechts an stehenden Fahrzeugen vorbeifährt, um so abzukürzen, riskiert Unfälle, so der TÜV SÜD. Der Bußgeldkatalog sieht für einen derartigen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie einen Punkt in der Verkehrssünderkartei vor.

„Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass sie bei einem Stau eine Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt bilden müssen.“ Philip Puls, TÜV SÜD


Fotos: HUSS-VERLAG

Printer Friendly, PDF & Email